Kündigung entspricht nicht christlichem Menschenbild

Kommunalpolitik

Kündigungsgrund: MaultaschenCaritas-Altenheim zieht Bagatell-Kündigung zurück – Vorbild für Konstanz

Für die Konstanzer Spitalstiftung waren Maultaschen der Auslöser, bei den Caritas Pflegediensten in Hannover führte eine widerrechtlich verzehrte Portion Teewurst zu einer fristlosen Kündigung für eine Pflegekraft. Während die Stadt Konstanz auf ihrer rigiden Haltung beharrt und einen Arbeitsgerichtsprozess in zweiter Instanz abwartet, zog die Caritas in Hannover ihre Kündigung zurück. „Das ist vorbildlich“, lobt die Konstanzer Stadträtin Hanna Binder (SPD).

Bild: Karl-Heinz Liebisch (www.pixelio.de)

Vor Medienvertretern begründete der Geschäftsführer der Einrichtung seine Entscheidung: Die außerordentliche Kündigung sei zwar rechtmäßig, sie werde jedoch zurückgenommen „weil wir uns dem christlichen Menschenbild verpflichtet fühlen“. In Konstanz dagegen sorgte ausgerechnet der Christdemokrat Alexander Fecker dafür, dass im Gemeinderat gar nicht mehr über das Thema geredet wurde. SPD, Grüne und Linke hatten angeregt, dass die Stadt Konstanz bei Bagatelldelikten wie im Maultaschen- und Teewurstfall freiwillig auf das unverhältnismäßige Mittel der fristlosen Kündigung verzichtet und wollten einen Beschluss im Gemeinderat herbeiführen.

Dazu kam es nicht, weil eine Mehrheit aus CDU, Freien Wählern und FDP aufgrund von Feckers Antrag das Thema von der Tagesordnung strich. Auch die Stadtverwaltung wollte sich um die inhaltliche Diskussion drücken. Der Gemeinderat sei nicht zuständig, hieß es aus dem Rathaus. Immerhin wollte Oberbürgermeister Frank eine Aussprache über seine Rechtsauffassung zulassen.

Ganz offensichtlich sei das christliche Menschenbild bei Alexander Fecker nicht so weit entwickelt, vermutet man nun bei der SPD im Gemeinderat.

 
 

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Ein Drittel weniger Gewerbesteuer wird die Stadt Konstanz 2010 einnehmen, sickerte zum Wochenende durch. Oberbürgermeister Frank reagierte sofort und verhängte eine Haushaltssperre und einen Einstellungsstopp. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Kämmerei oder des OB persönlich darf kein Auftrag mehr erteilt und keine verwaiste Stelle besetzt werden. Die Stadtverwaltung zieht also die Notbremse.
Viele Bürger fragen nun: Wie


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